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NEUERUNGEN                        SOLARSPITZENGESETZ VS. EEG

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

 

voraussichtlich zum 01. März 2025 tritt das neue Solarspitzengesetz in Kraft, das wichtige Änderungen für zukünftige PV Anlagen mit sich bringt. In diesem Schreiben möchten wir Ihnen die zentralen Unterschiede zur aktuellen Regelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erläutern. Dabei gehen wir auch auf die Auswirkungen für Bestandsanlagen ein.

 

1. Überblick: EEG vs. Solarspitzengesetz 

Das neue Solarspitzengesetz wurde eingeführt, um die Netzintegration von Solarstrom zu optimieren und die Flexibilität der Stromerzeugung zu erhöhen. Während das EEG feste Vergütungen und Einspeisevorränge vorsieht, setzt das neue Gesetz stärker auf marktorientierte Mechanismen und Eigenverbrauchsmodelle um den Strommarktwert wieder zu steigern. Davon profitieren auch Investoren. 

 

2. Wesentliche Fakten EEG vs. Solarspitzengesetz:

  • Die EEG Einspeisevergütung bleibt weiterhin bestehen. Demnach besteht auch in Zukunft für alle neuen PV Anlagen eine gesicherte EEG Vergütung. 
  • Smart Meter und Steuerbox werden Pflicht: Neue PV-Anlagen werden ab 01.03. mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) und einer Steuerbox angeboten. 
  • Netzabschaltung: Bei neuen PV Anlagen wird die Zeit, in der Negativpreise anhalten, auf 15 Minuten herabgesenkt.
  • Einspeisevergütung | Negativpreise: In Zukunft erhalten neue PV Anlagen keine Einspeisevergütung (EEG), wenn sie Strom ins Netz einspeisen, während der Strompreis negativ ist.
  • Marktwertauszahlung bei negativem Strompreis: Es wird lediglich die Vergütung der Marktprämie auf 0 gesetzt. Der Marktwert wird weiterhin ausbezahlt. (Bei einer angenommenen EEG-Vergütung von 9 Cent je kWh und einem Durchschnittsmarktwert von 4 Cent je kWh beträgt der Ertragsausfall ca. 3,02 % auf die Gesamtlaufzeit des PV Investments.).
  • Hinzurechnung der Negativstunden: Durch die Neuregelung werden die während des regulären EEG Förderzeitraums entgangenen Vergütungen aufgrund negativer Strompreise nach Ablauf der 20 Jahre nachgeholt
  • Direktvermarktung wird mit Speicher flexibler: Im Rahmen der Direktvermarktung darf in Zukunft Strom aus dem Netz in den Speicher geladen und später gewinnbringend verkauft werden. Diesen Vorteil werden wir nutzen um in neue und alte PV Anlagen über 400 kWp Leistung mit intelligenten Speichersystemen auszustatten und somit die Ertragsmöglichkeit der Investoren zu steigern.  
  • Bestandsanlagen mit DC Fertigstellungstermin bis Ende Februar 2025 haben Bestandsschutz und sind von den neuen Regelungen des Solarspitzengesetzes nicht betroffen. 
  • In Zukunft besteht die Möglichkeit für Bestandsanlagen in das neue Gesetz zu wechseln. Dieser Wechsel wird durch die Integration eines Smart Meter möglich und bietet eine zusätzliche EEG Förderung von 0,006 EUR je kWh. 
  • Bei Bestandsanlagen führen Negativpreise ab einer Gesamtanlagengröße größer 400 kWp und ab einer Dauer (in 2025) von 3 Stunden zu einer Absenkung der Marktprämie auf 0. Der Marktwert wird auch hier weiterhin ausbezahlt. Bei allen Anlagen kleiner 400 kWp wird voll nach der geregelten EEG Vergütung ausbezahlt.


3. Auswirkungen auf Bestandsanlagen 

Für bestehende DC fertige Photovoltaikanlagen gilt ein Bestandsschutz hinsichtlich der ursprünglichen EEG-Vergütung. Diese Anlagen sind nach dem neuen Gesetz nicht betroffen und werden weiterhin mit dem bisherigen EEG Gesetz kalkuliert. 

 

4. Anlagenstudie | Negativstrompreise in 2024

Wir haben Anfang Februar eine Studie in unserer Verwaltung in Auftrag gegeben um herauszufinden wie sich die Negativstrompreise der Anlagen im Jahr 2024 entwickelt haben.  

  • Betrachtung von 278 von 400 in der Verwaltung befindlichen PV Dachanlagen
  • 39 dieser PV Dachanlagen waren von Negativpreisen betroffen (14 %)
  • Die Jahresproduktion Strom dieser 39 Anlagen betrug rund 23.000.000 kWh. Eine Nichtvergütung der Marktprämie erfolgte für 1.250.000 kWh. Dies entspricht rund 5,43 % der Gesamtproduktion. 
  • 7 von 39 Anlagen sind zwischen 100kWp und 500 kWp groß 
  • 32 von 30 Anlagen sind größer als 500 kWp
  • Demnach sind hauptsächlich Anlagen größer 500 kWp von Negativstrompreisen betroffen 

 

SUNLIFE wirkt entgegen mit neuen Projekten wie: 

  • Bau von Anlagen kleiner 400 kWp sowie der urbanen Nähe
  • Netz- Unabhängigkeit durch Teileinspeise Anlagen (Stromverkauf an Nutzer)
  • Intelligente Speicherlösungen mit Stroman- und Verkauf ab Q2/25 für Neu- und Bestandsanlagen (IAB fähiges Investment)

 

5. Fazit und Empfehlung

Das Solarspitzengesetz bietet neue Ertrags- Chancen, insbesondere für Investoren, die verstärkt auf Eigenverbrauch und Direktvermarktung setzen. Dort bieten wir Ihnen in Zukunft mit unseren Supermärkten und Autohausketten passende Anlagen. Suchen Sie absolute Sicherheit so bieten wir Ihnen mit einer DC fertigen Anlage ein Investment mit Bestandsschutz. 

Kick Off 2025 | Newsletter | Januar 2025

 "Sonnenrente" | Supermarkt Anlagen 

­­­Konzept "Sonnenrente"
Unter dem neuen Konzept "Sonnenrente" werden wir Ihnen im ersten Halbjahr 2025 mehrere Anlagen mit 8 Prozent Rohertrag, kleinen, attraktiven Größen im Teileigentum (35.000 bis 60.000 €) anbieten. Damit machen wir das PV Direktinvestment zugänglich für Kleinanleger. Eine erste Anlage geht bis Ende Januar in die Vermarktung. 

Vertrag mit Supermarktkette | Stromlieferverträge
Ende 2024 hat SUNLIFE einen Stromliefer- Rahmenvertrag mit Netto final abgeschlossen. In Kooperation werden wir rund 100 Supermärkte mit PV Anlagen bestücken und als PV Direktinvestment in die Vermarktung geben. Die ersten Anlagen sind bereits an Bestandskunden verkauft, werden gerade gebaut und die Investoren sind begeistert. Weiterhin planen wir die Anlagen um Stromspeicher zu erweitern. 

Fakten: 

  • attraktive Investment Größen zwischen 70. bis 200.000 €
  • Stromliefervertrag mit Netto als sicheren Abnehmer
  • IAB fähig (auch Stromspeicher)